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Lebensversicherung verkaufen - Alternative?

Lebensversicherung verkaufen – eine sinnvolle Alternative?

Grundsätzlich dient eine Lebensversicherung der finanziellen Absicherung im Alter oder zum Schutz von Hinterbliebenen bei Schicksalsschlägen. Doch nicht immer kann die ursprüngliche Intention aufrechterhalten werden. Wenn im persönlichen Umfeld Veränderungen eintreten, die zu plötzlichem Liquiditätsbedarf führen, dann wird dieser häufig über die Liquidation von Sparanlagen wie z.B. die Lebensversicherung gedeckt. Aber auch die Umschichtung von in Lebensversicherungen gebundenem Kapital in zeitgemäße Geldanlagen, führt dazu, dass man sich von bestehenden Lebensversicherungen verabschiedet.

Bis vor wenigen Jahren war es noch üblich, dass jeder Erwachsene in Deutschland mindestens eine Lebensversicherung im Portfolio hatte. Mittlerweile sinken bei den Versicherern die Bestände an Lebensversicherungsverträgen, da seit Jahren weniger Neuverträge abgeschlossen werden und viele Versicherungsnehmer sich von Ihren Altverträgen trennen.

Lebensversicherung verkaufen

Verkauf von Lebensversicherungen - Wie funktioniert das?

m sogenannten Zweitmarkt für Lebensversicherungen gibt es spezielle Ankäufer, die unabhängig von den Versicherungsgesellschaften agieren und Verträge von Endkunden aufkaufen. Es gibt Anbieter, die Verträge sehr selektiv ankaufen und teils hohe Anforderungen in Bezug auf Versicherungsgesellschaft, Restlaufzeit des Vertrages und Höhe des Rückkaufswertes stellen. Diese Anbieter stellen einen Kaufpreis in Aussicht, der höher als der Rückkaufswert ist. Andere Anbieter übernehmen die Versicherungspolicen ohne irgendwelche Anforderungskriterien, meist gegen eine Bearbeitungsgebühr. Der Vorteil bei diesem Geschäftsmodell liegt in der sehr schnellen Auszahlung des Kaufpreises, da vorab keine aufwendigen Vertragsprüfungen erforderlich sind. Mehrerlöse werden in diesem Marktsegment nicht garantiert, können aber in Einzelfällen durch erfolgreiche Rückabwicklungen erzielt werden.

Wenn Sie sich für den Verkauf Ihrer Lebensversicherung entschieden haben und den für Sie passenden Aufkäufer ausgewählt haben, erhalten Sie in der Regel einen Kaufvertrag zugesandt. Diesen müssen Sie unterzeichnen und zusammen mit der Originalpolice an die Ankaufsgesellschaft zurücksenden. Alles weitere regelt dann der von Ihnen ausgewählte Ankäufer direkt mit Ihrem Versicherer. Der nächste -für Sie entscheidende Schritt – ist dann die Kaufpreiszahlung.

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Worauf sollten Sie beim Verkauf einer Lebensversicherung achten?

Der BVZL (Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V.) nennt in seinem Leitfaden zwei wichtige Kriterien für die Auszahlung des Kaufpreises:

Auszahlung des Kaufpreises in einer Summe: Um finanzielle Risiken zu vermeiden, sollte man unbedingt darauf achten, dass der Kaufpreis in einer Summe ausbezahlt wird. Es gab und gibt Angebote am Markt, nach denen der Kaufpreis über einen längeren Zeitraum gestreckt in Raten ausbezahlt wird. Vielen dieser Anbieter wurde dieses Geschäftsgebaren von der BaFin bereits untersagt, da es erhebliche Risiken für den Verkäufer birgt.

Schnelligkeit der Auszahlung: Der Verbraucher sollte laufend und zeitnah über den Bearbeitungsstand, den Kaufpreis und die Auszahlungsmodalitäten informiert werden.

Der BVZL gibt noch weitere wichtige Hinweise, die bei der Wahl des Ankäufers beachtet werden sollten:

Welche Erfahrung hat des Ankaufsunternehmen am Markt? Ist das Unternehmen neu am Markt oder verfügt es bereits über eine längere Firmenhistorie und damit ausreichend Erfahrung im Umgang mit den Versicherungsgesellschaften und den Versicherungsnehmern.

Verfügt der Policenaufkäufer über ausreichendes Kapital? Die Kapitalausstattung und Kapitalherkunft des Ankäufers sind entscheidend für die Fähigkeit, Kaufpreise schnell und pünktlich zahlen zu können.

Handelt es sich um ein in– oder ausländisches Unternehmen? Bei ausländischen Unternehmen sollten Sie unbedingt klären, ob der Kaufvertrag nach deutschem oder ausländischem Recht abgeschlossen wird. Hilfreich könnte ein Blick in das Impressum auf der Homepage des Ankäufers sein. Auch der Gerichtsstand für Streitigkeiten kann darüber Aufschluss geben; dieser müsste in den Kaufvertragsbedingungen auffindbar sein.

Kann man jede Lebensversicherung verkaufen?

Der Verkauf einer Lebensversicherung einer Lebensversicherung ist fast in allen Fällen möglich, da am Markt Unternehmen tätig sind, die eine sogenannte Ankaufsgarantie bieten und Versicherungen unabhängig von irgendwelchen Kriterien ankaufen. Manche Ankaufsunternehmen werden in der aktuellen Niedrigzinsphase den Ankauf von Lebensversicherungen, die bestimmte Kriterien nicht erfüllen ablehnen. Besonders wenn die Verträge eine niedrige Verzinsung aufweisen, eine kurze Laufzeit haben oder fondsgebunden sind. Auch Verträge von kleinen Gesellschaften sind manchmal schwer zu verkaufen, da manche Anbieter keinen oder nur einen sehr geringen Anteil solcher Verträge ankaufen.

Lebensversicherungen, die staatlich gefördert werden, können Sie i.d.R. nicht verkaufen (z.B. Riester- und Rürup-Policen, Direktversicherungen in der betrieblichen Altersvorsorge). Allerdings gibt es für Riesterverträge und den eigenfinanzierten Anteil von Direktversicherungen Spezialanbieter, die auch diese Verträge ankaufen können

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Alternativen gibt es zum Verkauf einer Lebensversicherung

Anstatt eine Lebensversicherung zu verkaufen oder auch zu kündigen, ist es möglich die Police auch zu beleihen. Das kann sinnvoll sein, wenn ein temporärer Kapitalbedarf besteht und eine Rückzahlung des Darlehens in absehbarer Zeit möglich sein wird. Vor der Beleihung eines Versicherungsvertrages, sollte man unbedingt den gesamten Zinsaufwand abschätzen. Auf diese Weise kann eine Kosten-Nutzen-Analyse des Vertrages gemacht werden, um sicher zu stellen, dass der Versicherungsvertrag auch nach der Beleihung noch einen Sinn macht.

Sofern der Lebensversicherungsvertrag noch mit einer hohen Garantieverzinsung ausgestattet ist, bringt dieser möglicherweise noch eine gute Rendite. In diesen Fällen kann es interessant sein, die die Police beitragsfrei zu stellen. Allerdings reduzieren dabei die laufenden Kosten das angesparte Guthaben.

Für eine Lebensversicherung, die vor 2008 abgeschlossen wurde, besteht noch die Möglichkeit zur Rückabwicklung, sofern die Widerspruchserklärung der Lebensversicherung fehlerhaft war. Wenn die Rückabwicklung erfolgreich durchgesetzt wird, werden die Beiträge und eine Nutzungsentschädigung erstattet.

Mehr zum Thema Lebensversicherung verkaufen finden Sie hier: Ratgeber Lebensversicherung verkaufen


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