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Die fabelhafte Welt der Lebensversicherungen Teil 2: Das Märchen vom Steuervorteil

Die fabelhafte Welt der Lebensversicherungen Teil 2: Das Märchen vom Steuervorteil

Wer sich im letzten Jahr die Lebensversicherung auszahlen ließ und auf große Steuerersparnisse hoffte, wurde womöglich bitter enttäuscht: Von den versprochenen Vorteilen ist oft nicht viel übrig ...


Die klassische Lebensversicherung mit Garantiezins hat ausgedient, denn nicht nur der niedrige Garantiezins lässt Deutschlands ehemals beliebteste Altersvorsorge nur noch wenig lukrativ erscheinen: auch die verringerte Überschussbeteiligung (siehe dazu unser Beitrag: Die fabelhafte Welt der Lebensversicherungen Teil 1: Das Märchen von der Überschussbeteiligung) und die geschmälerten Steuervorteile führen dazu, dass die Lebensversicherung immer mehr in Verruf gerät. Nun sollten die Versicherten 2017 erstmals von ein einem in 2005 eingeführten Steuervorteil bei der Auszahlung profitieren können. Was bleibt von dem viel beworbenen Spareffekt tatsächlich übrig?

Was wurde den Versicherten versprochen?

Die Neuregelung der Besteuerung auf Lebensversicherungen zum 01.01.2005 schreibt vor, dass Versicherte für die Auszahlung ihrer Lebensversicherungen Steuern bezahlen müssen – egal, ob diese in einer Summe oder in mehreren Raten ausbezahlt werden. Das Gesetz räumt einen Steuervorteil ein, den die Versicherungsmakler sich in den vergangenen Jahren zu Nutze gemacht haben: Wer sich seine Lebensversicherung erst im Alter von 60 Jahren oder älter (ab 2012 gilt: im Alter von 62 Jahren oder älter) und nach einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren auszahlen lässt, muss nur die Hälfte des Ertrags versteuern. Das klingt zunächst verlockend. Die ersten Versicherten hätten diesen Vorteil also 2017 genießen sollen – mussten aber zum Teil schwer schlucken: Der tatsächliche Steuervorteil war weitaus geringer als der ursprünglich angenommene! Die andere Hälfte ist nämlich als Einkommen ebenfalls zu versteuern ...

Und was wurde aus diesem Steuervorteil?

  1. Was man erst einmal wissen muss:
    Der Versicherer behält zunächst weiterhin die komplette 26,375 % Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag ein. Den Steuervorteil geltend machen kann man als Versicherter erst im zweiten Schritt, nämlich wenn dem man die Auszahlungssumme im Folgejahr in der Steuererklärung angibt, dann bekommt man die zu viel bezahlte Summe erstattet bekommen.
  2. Jahreseinkommen maßgeblich für die Höhe des Steuervorteils:
    Auf die 50% des Ertrags aus der jeweiligen Versicherung wird nämlich in der Steuererklärung nicht die einbehaltene Abgeltungssteuer angerechnet, sondern der individuelle einkommensabhängige Steuersatz des Versicherten erhoben. Die Steuererstattung beträgt also nicht – wie man annehmen könnte – die Hälfte der einbehaltenen Summe, sondern deutlich weniger.
  3. Individueller Steuersatz statt Steuervorteil:
    Die Auszahlung der Lebensversicherung erhöht das Jahreseinkommen und damit auch den Steuersatz für das übrige Einkommen. Die Auszahlung wirkt sich also einerseits negativ auf die Besteuerung des Erwerbseinkommens aus und andererseits mindert sie dadurch auch noch die Rückerstattung bei der Steuererklärung.


Unverbindlich Anfragen

Je höher das Einkommen, desto geringer fällt der Steuervorteil insgesamt aus. Insgesamt führt die Kombination aus Abgeltungsteuer und persönlichem Steuersatz dazu, dass der Steuervorteil in der Praxis geringer ausfällt als in vielen Fällen angenommen.

Sie fragen sich gerade, ob Sie weiter bis zur Auszahlung Ihres Vertrags einsparen wollen? Oder Ihr Geld anderweitig nutzen, etwa für alternative Altersvorsorge oder andere Geldanlagen? Lassen Sie sich von uns ein Angebot für Ihre Lebensversicherung machen!

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