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Ratgeber Lebensversicherungen

Lebensversicherung Ratgeber

Was ist eine Lebensversicherung?

Lebens- und Rentenversicherungen sind die klassischen Bestandteile einer Altersvorsorge. Die Lebensversicherung beinhaltet neben einer einmaligen Kapitalzahlung bei Ablauf auch die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall. Häufig werden in die Verträge auch Zusatzversicherungen wie Schutz gegen Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherungen mit aufgenommen. Die Rentenversicherung bietet bei Ablauf eine garantierte Rentenzahlung, die allerdings meist mit einem Kapitalwahlrecht ausgestattet ist, d.h. der Versicherungsnehmer kann bei Ablauf der Versicherung zwischen einer Rentenzahlung oder der Auszahlung des angesparten Kapitals wählen. Die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen ist bei der Rentenversicherung nicht von Beginn an geregelt. Es gibt bei der privaten Rentenversicherung Tarife, die im Todesfall keinerlei Auszahlung vorsehen, deshalb kann bei Erleben eine höhere Rente bezahlt werden, als wenn z.B. im Todesfall die einbezahlten Beiträge zurückerstattet werden.

Lebens- und Rentenversicherungen bieten die Versicherer auch als fondsgebundene Produkte an. Bei diesen entfällt die sogenannte Garantieverzinsung. Die Ablaufleistung bzw. der Rückkaufswert ist in diesen Fällen abhängig von der Entwicklung der zugrundeliegenden Fonds.

Was ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung?

Der Rückkaufswert einer Lebens- oder Rentenversicherung ist der Wert, der im Falle der vorzeitigen Kündigung eines Versicherungsvertrages zur Auszahlung kommt. Die Entwicklung der Rückkaufswerte sollte in den Versicherungsbedingungen in der sogenannten Rückkaufswerttabelle dargestellt sein. Dort finden sich die garantierten Rückkaufswerte zu bestimmten Zeitpunkten und auch die möglichen, prognostizierten Überschussanteile. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag im Falle einer Kündigung kann daher von den prognostizierten Werten abweichen. Der Rückkaufswert kann in den Anfangsjahren eines Vertrages wesentlich niedriger sein als die einbezahlten Beiträge. Verzinst wird nämlich nur der Sparanteil. Abschlusskosten, Risikobeiträge und Verwaltungskosten mindern die zur Veranlagung zur Verfügung stehenden Beträge. Wegweisende BGH-Urteile haben die Gestaltungsfreiheit der Versicherer hinsichtlich der Verteilung der Abschlusskosten erheblich eingeschränkt. So müssen z.B. bei Verträgen die ab 2008 abgeschlossen wurden, die Abschlusskosten (Provisionen) auf die ersten 5 Jahre verteilt werden. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass der Rückkaufswert auch kurz nach Vertragsabschluss positiv ist.

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Lebensversicherung kündigen oder behalten?

Häufige Kündigungsgründe

In Zeiten einer alternden Gesellschaft hilft der Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung, das Risiko des „Langlebens“ zumindest in finanzieller Hinsicht abzusichern. Die Ablaufleistung kann man sich verrenten lassen, um zu erwartenden sinkenden Rentenzahlungen aus den gesetzlichen Rentenkassen aufzufangen. Private Lebens- oder Rentenversicherungsverträge haben Laufzeiten zwischen 12 und 45 Jahren. In Einzahlungs- bzw. Ansparphase ergeben sich immer wieder Änderungen der Lebenssituationen, die eine Neuausrichtung der persönlichen Finanz- und Ruhestandsplanung notwendig erscheinen lassen.

In Zeiten erhöhten Finanzbedarfs (z.B. Familienphase) kann es während Ansparphase zu finanziellen Engpässen kommen, so dass es unausweichlich ist seine Lebens- oder Rentenversicherung zu kündigen. Vor dem Aussprechen einer Kündigung sollten unbedingt mögliche Alternativen geprüft werden. Die häufigsten Gründe für die Kündigung eines Altersvorsorgevertrages während der Ansparphase sind die Folgenden:

  • Eine Baufinanzierung oder sonstige Schulden sollen vorzeitig zurück gezahlt werden
  • Für die anstehende Selbstständigkeit wird Kapital benötigt.
  • Der vorzeitige Ruhestand soll bis zur Rentenzahlung überbrückt werden.
  • Eine bevorstehende Scheidung sorgt für schnellen Geldbedarf.
  • Die Rendite der Versicherungspolice ist nicht zufriedenstellend.
  • Aufgrund besonderer Anschaffungen wird Liquidität benötigt.

Ein kurzfristiger Kapitalbedarf lässt sich auch ohne Kündigung des Versicherungsvertrages anderweitig decken.

Beleihung Lebensversicherung

Ob die Kündigung immer die beste Alternative darstellt oder ob eventuell bessere Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Fakt ist, dass das in der Versicherungspolice gebundene Kapital auf mehrere Arten aktiviert werden kann. Wenn man die Police behalten möchte (z.B. weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung integriert ist), kann man den Vertrag auch direkt beim Versicherungsunternehmen beleihen. Sofern diese Alternative ins Auge gefasst wird, sollten man unbedingt klären, wie hoch der zu bezahlende Zins ist, wann das Darlehen zurückgeführt werden kann und wie hoch die gesamten Zinszahlungen während der Laufzeit ausfallen.

Lebensversicherung stilllegen oder ruhen lassen

Akute Liquiditätsprobleme kann man auch lösen oder abmildern, indem man den Versicherungsvertrag ruhend stellt. Während dieser Phase ruhen die vertraglichen Pflichten für beide Vertragsparteien. Der Versicherungsnehmer hat während der vereinbarten Stilllegungszeit keine Beiträge zu entrichten. Im Gegenzug besteht während der Stilllegungszeit auch kein Versicherungsschutz. Auch mit dieser Variante kann der Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag behalten werden. Mit Ablauf der Vereinbarung leben die vertraglichen Pflichten für beide Seiten wieder auf. Besonders wenn Zusatzversicherungen im Vertrag enthalten sind, sollte eine Risikoabwägung gemacht werden, da auch die Zusatzversicherungen für den vereinbarten Zeitraum ruhen.

Lebensversicherung beitragsfrei stellen

Wer einen gewissen Versicherungsschutz behalten möchte, aber die Versicherungsbeiträge für den Vertrag nicht aufbringen kann, kann den Vertrag beitragsfrei stellen lassen. Eine Beitragsfreistellung ist in § 165 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert und kann daher jederzeit für den Schluss einer Versicherungsperiode beantragt werden, ohne dass der Versicherer das ablehnen kann. Juristisch handelt es sich bei der Beitragsfreistellung um eine Teilkündigung der Lebens- oder Rentenversicherung, da mit der Beitragsfreistellung auch eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten Leistungen einhergeht. Eine Widerherstellung des vollen Versicherungsschutzes ist nach der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung nur noch mit Zustimmung des Versicherers möglich. In der Regel muss in diesem all auch eine neue Gesundheitsprüfung vorgenommen werden. Auch bei Beitragsfreistellung sollte man immer ein Auge auf eingeschlossene Zusatzversicherungen haben, da diese mit Beitragsfreistellung oftmals entfallen.

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